In der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Schulwegsicherung und Beförderung von Schülern vom 20. August 1992 stehen die Schulwegpläne an erster Stelle im Text:

„Zur Sicherung der Schüler auf dem Schulweg sollten Schulwegpläne mindestens dort aufgestellt werden, wo sich für die Kinder gefährliche Situationen ergeben können. Die Schulwegpläne werden von der Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Schulträger, den betreffenden Schulen und der Polizeidirektion erstellt. Die örtliche Verkehrswacht sollte einbezogen werden.“ Hier wird also eine Empfehlung ausgesprochen, eine Verpflichtung liegt hingegen nicht vor.

Darüber hinaus informieren die Websites der Ministerien und der Landesverkehrswacht Sachsen nicht über die Erstellung von Schulwegplänen und stellen keine Hilfsmaterialien zur Verfügung.

Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:

Bundesanstalt für Straßenwesen: Übersicht zu den Empfehlungen zum Thema Schulwegsicherung im Allgemeinen bzw. zu Schulwegplänen im Besonderen

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Schulwegsicherung und Beförderung von Schülern