In Berlin erarbeiten seit 1997 die Gesellschaft für Arbeitsförderung (CÖGA) und die Landesverkehrswacht Berlin e.V. gemeinsam mit den Schulen und den Bezirksämtern Schulwegpläne für die Berliner Grundschulen. Diese werden regelmäßig aktualisiert und gedruckt den Erstklässler*innen übergeben, können unter folgender Adresse aber auch online eingesehen werden: schulwegplaene-berlin.de

Das ab 2018 in Berlin verabschiedete Mobilitätsgesetz beinhaltet im §50 „Besondere Ziele der Entwicklung des Fußverkehrs“. In §50 (7) wird festgelegt, dass „durch geeignete Maßnahmen […] die Selbstständigkeit von Kindern im Fußverkehr gefördert werden [soll].“

Als konkrete Aufgabe benennt das Gesetz darüber hinaus in §51 (7) die Erstellung von „Schulwegplänen für alle Schulen, die Klassen der ersten bis sechsten Stufe führen“ ¬– also vor allem für Grundschulen. Zuständig sind hierfür die Bezirke. Da nicht von „sollen“ oder „können“ die Rede ist, kann hieraus eine Verpflichtung zur Erstellung abgeleitet werden.
Weiter steht in Absatz (7): „Die Schulwegpläne werden an für die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zugänglichen Orten aufgehängt, im Internet veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Bei der Erstellung der Pläne sollen mindestens die betroffenen Schulen, hier auch insbesondere die Schülervertretungen, die Elternvertretungen, die zuständigen Verwaltungen sowie die örtlich zuständigen Polizeidirektionen unter Einbeziehung ihrer Verkehrssicherheitsberatenden beteiligt werden. Die zuständigen Stellen definieren geeignete Maßnahmen, um auf Schulwegplänen festgehaltene Gefahrenquellen zu beseitigen […].“

Somit hat das Land Berlin eine politische Grundlage geschaffen, um die Erstellung sowie die Aktualisierung von Schulwegplänen, aber auch die Beseitigung der herausgearbeiteten Gefahrenquellen zumindest für die Berliner Grundschulen sicherzustellen. Da gerade ab dem Besuch der Oberschule auch häufig auf das Fahrrad als Verkehrsmittel zurückgegriffen wird, wäre die Erstellung von Rad- und Gehschulwegplänen auch für die weiterführenden Schulen wünschenswert. Hierzu existiert bisher keine Regelung. Auch der im März 2021 beschlossene Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 thematisiert keine Schulwegpläne als Maßnahme der Schulwegsicherung. Stattdessen werden schulisches Mobilitätsmanagement sowie die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung genannt.

Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr(StEP MoVe)

Berliner Mobilitätsgesetz (2018)

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf: Schulwegplanung - sicher zu Schule