Beispiel eines Kinderstadtplans
Beispiel eines Berliner Kinderstadtplans. Bild als PDF-Datei downloaden.

In der aktuellen Fachdiskussion wird zunehmend argumentiert, dass mit den Schulwegplänen zu einseitig nur der Schulweg betrachtet wird, während die Kinderunfälle im beträchtlichen Ausmaß auf Freizeitwegen geschehen. Deshalb seien Kinderstadtpläne mit Schul- und Freizeitwegen, Kulturhinweisen, Spielplätzen, etc. zeitgemäßer. Das ist zwar so neu auch nicht, doch ist die vermehrte Umsetzung ein richtiger Impuls für einen kind-und elterngerechten kommunalen Service. Die verkehrspolitische Fragestellung ist allerdings, ob man damit nur gefährliche Stellen auf einem Plan markiert oder versucht, diese Gefahrenstellen dann auch anhand der Analysen schrittweise in den Griff zu bekommen.

Der Sinn und Zweck von Schulwegplänen war einst, dass sich die verantwortliche Schulleitung, die Lehrkräfte, Elternvertreter, die Polizei zusammensetzen, um die Aufzeichnungen von Eltern zu analysieren, in Karten einzutragen, um dann gemeinsam zu beraten, wo im Einzugsbereich schnell etwas geschehen muss und wo Veränderungen notwendig sind. Diese Einbeziehung wird mitunter als neues Herausstellungsmerkmal von Kinderstadtplänen genannt. Das ist nachweisbar nicht korrekt, der Schulwegplan war immer im wesentlichen das Verfahren zur Beseitigung von Missständen, welches nur mit intensiver Einbeziehung aller Betroffenen und Beteiligten durchzuführen ist.

Schulwegpläne, Kinderstadtpläne oder wie sie auch immer genannt werden, müssen mit einem kontinuierlichen Prozess verbunden sein. Wenn Verwaltungen das instrumentalisieren und ohne Kontrolle auf Institutionen übertragen, die hübsche Pläne für die nächsten fünf Jahre drucken, dann dürfen Eltern, Lehrkräfte, verantwortungsvolle Planer und Bürger das so nicht hinnehmen. Kinderstadtpläne sind eine freiwillige Leistung der Kommune, es gibt aber keinen gesetzlichen Rahmen dafür (vgl. Rechtliche Regelungen). Solange nur für die Schulwegpläne eine staatliche Sicherungspflicht besteht, sollte man den Staat aus dieser Verantwortung nicht entlassen und auf die Erstellung von Schulwegplänen nicht verzichten.