Die Gesellschaft für Arbeitsförderung (CÖGA) hat auch für das Land Brandenburg gemeinsam mit den Schulen und den Bezirksämtern Schulwegpläne für Grundschulen in bisher sieben Landkreisen angefertigt. Diese sind hier einzusehen.

Generell besteht aber keine Pflicht zur Erstellung von Schulwegplänen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg verlinkt auf seiner Website die BASt-Broschüre „Schulwegpläne leichtgemacht - der Leitfaden“.

In der Broschüre „Schul- und Spielwegsicherheit. Ein Leitfaden für Lehrkräfte, Eltern und Planer“ des IVS Institut für Verkehrssicherheit unter Förderung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg wird außerdem geschrieben, dass „ergänzend zum Schulwegplan auch sogenannte „Kinderstadtpläne“ erstellt werden [sollten]“. Auch Radwegpläne werden als „sinnvolle Ergänzung zu Schulwegplänen“ bezeichnet. Gleichzeitig werden Lehrer*innen dazu aufgefordert, sich für die Erstellung von Schulwegplänen einzusetzen, sollten diese noch nicht existieren. Als Unterstützung und Ansprechpartner werden Behörden, die Landesverkehrswacht Brandenburg e.V., die Polizei und engagierte Eltern genannt.

Die Schulen entscheiden also individuell, ob sie einen Plan erstellen wollen. Dabei wird zwischen Grund- und weiterführenden Schulen nicht unterschieden. Da lediglich eine wage Empfehlung ausgesprochen wird, kommt es auf die Eigeninitiative von engagierten Schulen und Eltern an.

 

Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:

IVS Institut für Verkehrssicherheit gGmbH: Schul- und Spielwegsicherheit

Bundesanstalt für Straßenwesen: Übersicht zu den Empfehlungen zum Thema Schulwegsicherung im Allgemeinen bzw. zu Schulwegplänen im Besonderen