In einer Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahre 2011 zum Thema „Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ steht, dass Schulwegpläne zu den „geeignete[n] Maßnahmen zur Schulwegsicherung“ gehören.
Unterstrichen wird dies durch das „Konzept der Landesregierung zur Verkehrssicherheitsarbeit 2017 bis 2021 in Mecklenburg-Vorpommern“ mit dem Titel „Mit Sicherheit MV“ – Schulwegpläne finden hier folgendermaßen Erwähnung: „Deshalb werden in Vorbereitung auf die Einschulung Schulwegpläne erarbeitet und jährlich aktualisiert.“ Da es sich aber lediglich um ein Konzept handelt, ist diese Formulierung als Empfehlung und nicht als Verpflichtung zu deuten. Zuständig seien demnach die jeweiligen Schulverwaltungsämter, die die Eltern, Lehrer*innen, Straßenverkehrsbehörden sowie die Polizei bei der Erstellung einbeziehen sollen.
Darüber hinaus informiert die Landesverkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern über Schulwegpläne und unterstützt mit ihrem Programm „Schulwegsicherung in MV“ Schulen, aber auch Kindergärten dabei, sich mit dem Thema Verkehrssicherheit zu beschäftigen.
Diese und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Quellen:
Konzept der Landesregierung zur Verkehrssicherheit 2017 bis 2021 in Mecklenburg-Vorpommern
Landesverkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern: Schulwegsicherung